Rechtsprechung
BAG, 25.10.2022 - 6 AZN 406/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,49197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BAG, 12.01.2023 - 6 AZN 678/22
Anhörungsrüge - Fristversäumnis
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2022 - 6 AZN 406/22 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.Der Senat hat die Beschwerde durch Beschluss vom 25. Oktober 2022 (- 6 AZN 406/22 -) als unzulässig verworfen.